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Vor zwei Wochen ist die Frist für Stellungnahmen zum Grünbuch der Europäischen Kommission für einen europäischen Corporate Governance Rahmen abgelaufen.
Ziel des Grünbuchs ist es die Wirksamkeit des derzeitigen Corporate Governance-Rahmens für europäische Unternehmen zu bewerten, um ein nachhaltiges Wachstum zu gewährleisten und ein solideres internationales Finanzsystem aufzubauen. Die Europäische Kommission sieht Corporate Governance als geeignetes Mittel, mit dem schädliches kurzfristiges Denken und das Eingehen allzu großer Risiken eingedämmt werden kann.
Das Grünbuch behandelt drei wesentliche Themen, die im Mittelpunkt einer guten Corporate Governance stehen. Zum einen das Handeln und die Zusammensetzung des Verwaltungsrats. Zum anderen die Einbeziehung der Aktionäre sowie die Art und Weise der Umsetzung des Grundsatzes "Mittragen oder Begründen" ("comply or explain").
ecoDa, der Verband europäischer Aufsichtsräte, hat zu diesem Diskussionspapier Stellung genommen. In seinem neunzehnseitigen Statement weist ecoDa eingangs darauf hin, dass es wichtig ist eine Balance zu finden zwischen der Selbstregulierung und der Schaffung von sogenanntem "Hard Law", welches das Ziel verfolgt die Zukunftsfähigkeit der europäischen Wirtschaft und Gesellschaft zu fördern. Ein Übermaß an regulierenden Vorschriften könnte insbesondere schädlich für das Unternehmertum und die Innovationskraft des europäischen Binnenmarktes sein.
Grundsätzlich sollte berücksichtigt werden, dass Aufsichtsräte zwar von den Aktionären gewählt werden und auf Grund dessen generell in deren Interesse handeln sollten. Im Rahmen seiner Entscheidungsfindung sollte der Aufsichtsrat jedoch die Interessen sämtlicher Stakeholder einbeziehen.
Die vollständige Stellungnahme kann unter folgendem Link eingesehen werden: http://www.ecoda.org/ecoDa%27sresponsetoEUgreenpaperonCGforlistedcompanies.pdf
GBR.Agenda > Corporate Governance
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