Vorerst keine Frauenquote für Deutschland

19
OKT
2011
Frauenquote Aufsichtsrat

Am Montag trafen sich die Personalvorstände der DAX30 Unternehmen mit Vertretern der Bundesregierung in Berlin um ihre Pläne zur Erhöhung des Frauenanteils in den deutschen Führungsetagen vorzustellen.

Ein Blick ins europäische Ausland zeigt, dass immer mehr Länder Frauenquoten einführen. Alleine dieses Jahr haben vier EU-Staaten eine solche Quote gesetzlich verankert. In Norwegen wurden bereits 2003 Gesetze verabschiedet, nach welchen Vorstände staatlicher und großer börsennotierte Konzerne zu rund 40% mit Frauen besetzt sein müssen.

Eine gesetzlich festgeschriebene Frauenquote wird es in Deutschland vorerst jedoch nicht geben. Um den Frauenanteil in Führungspositionen in den kommenden Jahren zu erhöhen haben die DAX Unternehmen einen Katalog vorgelegt mit dem sie sich selbst verpflichten den Frauenanteil bis spätestens 2020 auf bis zu 35% zu steigern. Jedes Unternehmen solle sich eigene Ziele setzen, so der BMW-Personalvorstand Harald Krüger stellvertretend für die Konzerne in Berlin.

Um den öffentlichen Druck auf die Unternehmen zu erhöhen sollen in den nächsten fünf Jahren jährlich der Status quo und die Zielsetzung der einzelnen Unternehmen vorgelegt werden.

In der Umsetzung und Ausgestaltung sind die Unternehmen frei. Dementsprechend reicht die Zeitspanne hinsichtlich der Umsetzung der Erhöhung des Frauenanteils von sofort (Deutsche Post) bis hin zu 2020. Der Großteil der Unternehmen verpflichtet sich jedoch zu einer Umsetzung entweder bis Ende 2015 oder Ende 2020. Auch die geplanten Steigerungen unterscheiden sich stark der Höhe nach. So reicht die Spanne hierbei von 12-13% bis hin zu 35%.

Als Alternative zur starren gesetzlich verankerten Frauenquote ist die Selbstverpflichtung der Unternehmen der Einführung einer Quote vorzuziehen.

Außer Frage steht, dass der Frauenanteil in deutschen Führungsetagen erhöht werden muss. Dennoch sollte nicht das Geschlecht des/ der Kandidaten(in) sondern seine/ihre fachlichen und persönlichen Qualifikationen als Auswahlkriterium herangezogen werden.

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