DAX-Aufsichtsräte stärker in die Pflicht genommen

21
SEP
2011
Haftung Aufsichtsrat

Zunehmende Professionalität, gute Unternehmensperformance und Veränderungen in der Vergütungsstruktur lassen Bezüge um 9 Prozent steigen

Towers-Watson-Studie "Aufsichtsratsvergütung DAX 2011"

Frankfurt, 21. September 2011. Die Chefaufseher der DAX-Unternehmen werden für 2011 im Durchschnitt 297.800 Euro verdienen. Das sind rund 9 Prozent mehr als im Vorjahr, wie eine aktuelle Studie von Towers Watson zeigt. Der Anstieg hängt zum einen mit dem Unternehmenserfolg zusammen, ist die Vergütung der Aufsichträte doch häufig an Kennzahlen wie das Ergebnis pro Aktie gekoppelt. Zum anderen spiegeln sich hier Veränderungen in der Zusammensetzung der Vergütung wider, wie etwa die verstärkte Berücksichtigung des aufgabenbezogenen Aufwands in den Sitzungsgeldern und der Ausschussvergütung.

Zu diesen Ergebnissen kommt die Towers-Watson-Studie "Aufsichtsratsvergütung DAX 2011". Sie untersucht die Aufsichtsratsvergütungen der im DAX notierten Unternehmen. Die Studie wurde zum zehnten Mal in Folge durchgeführt und bietet die aktuellste Vergütungsprognose. Sie beruht auf Berechnungen von Towers Watson auf Basis von Analystenschätzungen zur Geschäftsentwicklung für 2011 sowie auf den Satzungen der Unternehmen. Die Berechnungen wurden im Vorfeld den Investor-Relations-Abteilungen der DAX-Unternehmen vorgelegt.

"Die Vergütung der Aufsichtsräte soll deren Kontroll- und Beratungstätigkeit sowie ihre Entscheidungsverantwortungen honorieren. Ebenso muss sie dem erhöhten Haftungsrisiko und der gewachsenen Komplexität ihrer Aufgaben Rechnung tragen", erklärt Olaf Lang, Leiter des Beratungsbereichs Talent & Rewards von Towers Watson, Frankfurt. Welches Vergütungsmodell diesen Anforderungen am besten entspricht, stehe allerdings derzeit in der Diskussion, so der Vergütungsexperte. Seine Empfehlung: "Dem gesamten Aufgabenspektrum wird man am besten durch eine Zusammensetzung der Vergütung aus drei Elementen gerecht: 1. Ein fester Vergütungsanteil honoriert die unabhängige Kontrolle der Unternehmensleitung - sowohl in Boom- als auch in Krisenjahren 2. Die Aufwandsgerechtigkeit wird über die Ausschussvergütung und Sitzungsgelder hergestellt. 3. Eine langfristige variable Vergütung lässt die Aufsichtsräte am Erfolg oder Misserfolg des Unternehmens teilhaben, für dass sie Verantwortung tragen."


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